Aktuelles vom 31.07.2016
Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert erheblich die Baufinanzierung
Neben der jetzt im §34i der Gewerbeordnung geregelten Vermittlung von privaten Immobilienfinanzierungen und der Honorarberatung ergeben sich auch in der Bearbeitung der Darlehen bei den Beratern und den Banken verschiedene Änderungen, die wir hier nur kurz aufzählen.
- Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung für Vermittlung und Honorarberatung muss bis zum 20. März 2017 erfolgt sein.
- Die Vermittler und die Banken müssen wie bereits beim Wertpapiergeschäft die Beratung genau dokumentieren.
- Honorarberater sind angehalten mehrere Gegenangebote in die Beratung mit einzubeziehen und zu dokumentieren.
- Kreditentscheidender wird sowohl bei den selbstgenutzten Einheiten als auch bei den vermieteten Objekten die Kontrolle der Nachvollziehbarkeit der langfristigen Kapitaldienstfähigkeit sein.